Einwilligung Ich stimme den Vertrags und Kooperationsbestimmungen zu
Zwischen Sportunion Sunlit Actions, im Folgenden als "Verein" bezeichnet, und dem/der Trainer:in, wird folgende Vereinbarung geschlossen:
1. Vertragsgegenstand
Der/Die Trainer:in verpflichtet sich, die Trainingsleistung (Feriencamp, Kursleiter:in, Übungsleiter:in, Trainer:in) gemäß den vereinbarten Trainingsinhalten zu erbringen. Die Trainingsleistungen werden im Vorfeld mündlich mit dem/der Trainer:in besprochen.
2. Pünktlichkeit
Der/Die Trainer:in verpflichtet sich, zu den vereinbarten Terminen pünktlich am vereinbarten Veranstaltungsort zu erscheinen. Bei eventuellen Verzögerungen wird der/die Trainer:in den Verein umgehend informieren. Sollte der/die Trainer:in aus unvorhersehbaren Gründen den Termin nicht einhalten können, wird er sich bemühen, einen Ersatztermin in Absprache mit dem Verein zu finden. Nicht-Erscheinen bzw. mehrfaches Zu-Spät kommen führt zu einer sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Trainer:in und Verein.
3. Sorgfalt
Der/Die Trainer:in verpflichtet sich, die Trainingsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Fachkompetenz zu erbringen. Er wird sich bemühen, die vereinbarten Trainingsziele bestmöglich zu erreichen und auf die individuellen Bedürfnisse des Vereins/und Teilnehmer einzugehen. Der/Die Trainer:in wird alle erforderlichen Vorbereitungen treffen, um eine qualitativ hochwertige Trainingsdurchführung zu gewährleisten. Sollte dafür eine extra Vorbereitungszeit notwendig, sein die über das „normale“ Vorbereiten einer Einheit hinaus geht, kann diese im Vorfeld mit dem Verein besprochen werden.
4. Datenschutz
Der/Die Trainer:in verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die personenbezogenen Daten der Teilnehmer vertraulich zu behandeln. Er wird die Daten nur für die Durchführung der Trainingsleistungen des Vereins verwenden und diese nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Vereins oder der Teilnehmer vor oder es besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Weitergabe der Daten. Der/Die Trainer:in verpflichtet sich, die Daten nicht für eigene Projekte/Kurse/Angebote weiter zu verwenden bzw. anzubieten, außer es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Vereins oder der Teilnehmer.
Ein Verstoß gegen diese Richtlinie wird – ohne Abmahnung – ab der ersten Nichtbeachtung rechtlich verfolgt.
5. Vergütung
Die Höhe der Vergütung für die Trainingsleistungen wird zwischen dem Verein und dem Trainer gesondert vereinbart. Die Zahlung erfolgt gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Der/Die Trainer:in verpflichtet sich einer lückenlosen und richtigen Aufzeichnung der vergütungsrelevanten Daten (Trainingstag, Uhrzeit, Einheit, Teilnehmer, Kursbeitrag).
Auf Basis dieser Einträge verpflichtet sich der Verein die Vergütung in der ersten Woche des Folgemonats flüssig zu machen. Der/Die Trainer:in ist verpflichtet die Vergütung (PRAE, Honorarnote) innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats dem Verein zu übermitteln.
6. Haftung
Der/Die Trainer:in haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Eine darüber hinausgehende Haftung des Trainers ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. In diesem Fall haftet er/Die Trainer:in nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für den Trainer im Rahmen der Veranstaltung des Verein gelten im Bereich „Kinder und Jugendliche“ die identen Regeln wie jene, die im Aufsichtserlass 2005 / BMBWK-10.361/0002-III/3/2005 /
Rundschreiben Nr. 15/2005 beschrieben werden. Im Rundschreiben ist der Bereich
„Schulträger“ durch „Verein“ zu ersetzen. Der Veranstalter geht davon aus, dass vor allem die Begriffe Aufsicht, Aufsichtsverpflichtung, Leichte Fahrlässigkeit und Grobe Fahrlässigkeit verstanden und berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich eine 100% Anwesenheit / Betreuungszeit zu den vom Verein vorgegebenen Zeiten.
7. Spezielle Vereinbarungen für den Bereich „Feriencamp“
(1) Vorbereitungen / Nachbereitung
a. Materialien vor der Woche und nach der Woche ordnen bzw. kaputte Sachen melden
b. Pünktlicher Start aber auch Ende
(2) Gesundheit: Kinder im Volksschulbereich (unter 10 Jahren) werden in der Mitte des Camptages dazu angehalten sich Einschmieren Sonnencreme,
a. Trinken (zumindest 500ml)
(3) Unfälle / Materialschaden: Bei Unfällen bzw. Materialschäden entscheidet der Hauptverantwortliche den weiteren Vorgang.
(4) Handyfreie Zeit für Kinder und (fast) Übungsleiter
Mit den Kindern wird vereinbart, dass das Handy im Rucksack bleibt. Gemäß dem Aufsichtserlass ist es auch für die Übungsleiter nicht denkbar, durch ein Telefonat bzw. Whatsapp Nachrichten die Aufsichtspflicht grob zu vernachlässigen. In gemeinsamer Absprache untereinander können Telefonate jedoch geführt werden. Dabei gilt
a. Nicht in Sichtweite der Kinder
b. nicht sofern dies in Konflikt zu anderen Vorgaben steht (zb. Alle Kinder sind schwimmen)
(5) Gespräche mit den Kindern suchen
Die Übungsleiter sind angehalten auf Gespräche untereinander zu verzichten und den Kontakt zu den Kindern zu suchen. Nach dem ersten Tag soll eine Aufteilung der Gruppe erfolgen, damit jeder ÜL in etwa gleich viele Kinder versucht anzusprechen.
(6) Planung und Information
Der Hauptverantwortliche Übungsleiter plant gemeinsam mit dem anderen Übungsleiter die Woche. Er nimmt dabei auf Wünsche der Kinder ebenso Rücksicht, wie auf deren körperliche Voraussetzungen. Die Planung soll auch auf Wind/Wetter so gut als möglich abgestimmt werden. Z.B: Abschlussturnier oder nicht
(7) Wetter und Schlechtwetter
a. Pausenkiste mit Kartenspielen steht bereit
b. Nummer für Ausweichprogramm in Turnsaal wird mit dem Hauptverantwortlichen besprochen. Tunrsaal der NMS Langenzersdorf (Codeschloss). – Keine Geräte verwenden.
8. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt dem österreichischen Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Vereins. Mit der Bestätigung stimmt der/die Trainer:in den oben angegebenen Punkten zu.